Die von der Garantie umfassten Teile der Baugruppen ergeben sich aus den Bedingungen.
Die Garantie umfasst auch:
Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendrichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen und Glühkerzen nur dann, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden an
einem der in Ziff. 1 genannten Teile beschädigt werden und deshalb ihre Funktionsfähigkeit verlieren.
Für den tatsächlichen Garantieumfang sind die Garantiebedingungen maßgeblich.