Diese Baugruppen können mit Garantie versehen werden



Die von der Garantie umfassten Teile der Baugruppen ergeben sich aus den Bedingungen.

 

Die Garantie umfasst auch:

Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendrichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen und Glühkerzen nur dann, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden an einem der in Ziff. 1 genannten Teile beschädigt werden und deshalb ihre Funktionsfähigkeit verlieren.

 

Für den tatsächlichen Garantieumfang sind die Garantiebedingungen maßgeblich.